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Ihr Wissen, Ihre Workflows, Ihr GPT – bauen Sie in wenigen Schritten Ihre persönliche HR-KI .

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Wie erstelle ich ein GPT?

Workflow

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Kein Code : Benutzerdefiniertes GPT im ChatGPT Builder

Schritt 1 – Basis öffnen und einstellen

  • Gehen Sie zu GPTs erkunden → Erstellen.

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  • Geben Sie einen Namen, eine Beschreibung und eine Persona ein und laden Sie optional ein Symbol hoch.

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Schritt 2 – Wissen und Fähigkeiten

  • Laden Sie PDFs/Dokumente unter „Wissen“ hoch (z. B. Richtlinien, FAQ, Playbooks). OpenAI-Hilfecenter

  • Aktivieren Sie entsprechende Funktionen/Tools (z. B. Surfen im Internet, Datei-Uploads, benutzerdefinierte Aktionen).

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Schritt 3 – (Optional) Aktionen für externe APIs

  • Laden Sie PDFs/Dokumente unter „Wissen“ hoch (z. B. Richtlinien, FAQ, Playbooks). OpenAI-Hilfecenter

  • Aktivieren Sie entsprechende Funktionen/Tools (z. B. Surfen im Internet, Datei-Uploads, benutzerdefinierte Aktionen).

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Schritt 4 – Testen und Veröffentlichen

  • Testen Sie im Reiter „Erstellen“, passen Sie die Anweisungen an (Richtlinien helfen).

  • Veröffentlichen Sie privat, per Link oder öffentlich (je nach Ihrem Plan).

Datenschutzhinweis

GPTs mit Aktionen können Eingaben an APIs von Drittanbietern senden – verwenden Sie nur Quellen, denen Sie vertrauen

    • Verantwortlicher im Sinne der DSGVO: Sie als Unternehmen/HR-Team sind immer für die Datenverarbeitung verantwortlich, auch wenn eine GPT oder eine externe API eingebunden ist.

    • Rechtsgrundlage prüfen: Verarbeitung von Bewerber-/Mitarbeiterdaten nur auf Grundlage von:

    • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrags-/Anbahnung, zB Bewerbung),

    • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, Abwägung erforderlich),

    • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung – zB Talentpool).

    • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Dokumentieren Sie die Nutzung von GPT als Verarbeitungsvorgang.

  • Ändern Sie den Text und fügen Sie eigene Inhalte hinzu, einschließlich relevanter Informationen. Passen Sie anschließend Schriftart, Größe und Maßstab an, um den Text Ihren Wünschen anzupassen.

  • Ändern Sie den Text und fügen Sie eigene Inhalte hinzu, einschließlich relevanter Informationen. Passen Sie anschließend Schriftart, Größe und Maßstab an Ihre Bedürfnisse an. Sie können das Textfeld auch per Drag & Drop an eine beliebige Stelle auf der Seite verschieben oder durch ein anderes Element ersetzen.

    • Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO): Verarbeitet der GPT-Anbieter oder eine API personenbezogene Daten im Auftrag der betroffenen Person, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

    • EU-Server / EU-Datenräume bevorzugen: Prüfen Sie, ob Daten in der EU verarbeitet werden (Stichwort: Datenübermittlung in Drittstaaten).

    • Unterauftragsverarbeiter: Klären Sie, welche weiteren Anbieter Zugriff haben könnten.

    • Zugriffsrechte einschränken: Nur autorisierte HR-Mitarbeiter dürfen GPTs verwenden.

    • Protokollierung und Berichterstattung: Dokumentieren Sie, welche Daten wann verarbeitet werden.

    • Regelmäßige Löschung: Löschen Sie Daten im GPT-Kontext, wenn deren Zweck nicht mehr gegeben ist.

    • Datenverschlüsselung: Sowohl für Uploads (TLS) als auch für gespeicherte Dokumente.

    • Binden Sie nur geprüfte Systeme an (zB ATS/HRIS mit DSGVO-konformen Verträgen).

    • Fügen Sie in GPT-Aktionen immer die Datenschutz-URL ein.

    • Datenaustausch mit APIs von Drittanbietern: Kandidaten sollten darüber informiert werden; für sensible Daten kann eine Einwilligung eingeholt werden.

    • Verwenden Sie Domänenbeschränkungen (lassen Sie nur Ihre eigenen Systeme zu).

    • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Bewerber/Mitarbeiter können Auskunft darüber verlangen, ob und wie ihre Daten im Rahmen der GPT verarbeitet werden.

    • Berichtigung & Löschung (Art. 16, 17 DSGVO): Stellen Sie sicher, dass unrichtige Daten berichtigt und nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden können.

    • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Insbesondere wenn die Verarbeitung auf „berechtigtes Interesse“ beruht.

    • BDSG beachten: Besondere Regelungen zur Beschäftigtendatenverarbeitung (§ 26 BDSG).

    • Mitbestimmung des Betriebsrats: Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser beteiligt werden (z. B. bei der Einführung neuer IT-Systeme, die Arbeitnehmerdaten betreffen).

    • Datenschutzbeauftragter: Falls bestellt, frühzeitig in die GPT-Umsetzung einbeziehen.

Haftungsausschluss: Die hier bereitgestellten Informationen zum Datenschutz und zur DSGVO im Zusammenhang mit KI-gestützten HR-Tools dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung nicht ersetzen. Die Umsetzung und Anwendung dieser Informationen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere von Bewerbern und Mitarbeitern – die gesetzlichen Vorgaben (u.a. DSGVO und BDSG) sorgfältig zu prüfen und im Zweifel professionellen Rechtsrat einzuholen.

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